WICHTIGE DOKUMENTE
Für unsere Geschäftspartner und Leistungsempfänger:
Mit unserer Freistellungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen, dass Sie von der Pflicht befreit sind, einen Steuerabzug in Höhe von 15% bei Bauleistungen (die sogenannte Bauabzugsteuer) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Das bedeutet für Sie:
Laden Sie sich die aktuelle Bescheinigung einfach herunter und legen Sie sie bequem zu Ihren Unterlagen. So sind Sie stets abgesichert.
Gültig vom 26.02.2025 bis 25.02.2026
Lassen Sie sich kostenlos beraten - Wir bieten die ideale Lösung, die perfekt zu Ihnen passt!