WICHTIGE DOKUMENTE

Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG

Freistellungsbescheinigung

Ihre Sicherheit bei Bauleistungen: Unsere Freistellungsbescheinigung.

Für unsere Geschäftspartner und Leistungsempfänger:

Mit unserer Freistellungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen, dass Sie von der Pflicht befreit sind, einen Steuerabzug in Höhe von 15% bei Bauleistungen (die sogenannte Bauabzugsteuer) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.

Das bedeutet für Sie:

  • Weniger Aufwand bei der Abwicklung.
  • Mehr Sicherheit vor Nachforderungen.
  • Reibungslose Zusammenarbeit mit uns.

Laden Sie sich die aktuelle Bescheinigung einfach herunter und legen Sie sie bequem zu Ihren Unterlagen. So sind Sie stets abgesichert.

Freistellungsbescheinigung von Lorenz Heiztechnik

Gültig vom 26.02.2025 bis 25.02.2026