WICHTIGE DOKUMENTE
Für unsere Geschäftspartner und Leistungsempfänger:
Mit unserer Freistellungsbescheinigung bestätigen wir Ihnen, dass Sie von der Pflicht befreit sind, einen Steuerabzug in Höhe von 15% bei Bauleistungen (die sogenannte Bauabzugsteuer) einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Das bedeutet für Sie:
Laden Sie sich die aktuelle Bescheinigung einfach herunter und legen Sie sie bequem zu Ihren Unterlagen. So sind Sie stets abgesichert.
Gültig vom 26.02.2025 bis 25.02.2026